Steuern und Gebühren für Immobilieninvestoren in Dubai: Was Sie 2025 wissen müssen

Steuern und Gebühren für Immobilieninvestoren in Dubai: Was Sie 2025 wissen müssen

Einleitung

Dubai ist berühmt für seine steuerfreundliche Umgebung für Investoren – und das ist ein Hauptgrund, warum Immobilien hier nach wie vor Käufer aus aller Welt anziehen. Doch auch wenn es keine Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer gibt, gibt es dennoch einige Kosten, die jedem Immobilieninvestor bewusst sein müssen. Hier ist ein umfassender Überblick über die Immobiliensteuern und -gebühren in Dubai für 2025.


1. Keine Grundsteuer oder Kapitalertragsteuer

Einer der größten Vorteile der Investition in Dubai ist, dass es:

  • keine jährliche Grundsteuer

  • keine Kapitalertragsteuer gibt, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen

  • keine Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen gibt

Das ist ein großer Vorteil im Vergleich zu den meisten anderen globalen Märkten.


2. Dubai Land Department (DLD) Gebühr

Dies ist eine einmalige Gebühr, die beim Kauf bezahlt wird:

  • 4% des Kaufpreises (in der Regel 50/50 aufgeteilt zwischen Käufer und Verkäufer)

  • Bezahlt an das Dubai Land Department zum Zeitpunkt der Registrierung der Immobilie


3. Registrierungsgebühr

  • Typischerweise AED 2.000 – AED 4.000, abhängig vom Wert der Immobilie

  • Bezahlt, um die Immobilie auf Ihren Namen zu registrieren


4. Maklerprovision

  • In der Regel 2% des Kaufpreises

  • Bezahlt an den Makler oder das Immobilienbüro, das die Transaktion vermittelt


5. Hypothekengebühren (falls zutreffend)

Wenn Sie Ihre Immobilie finanzieren, erwarten Sie:

  • 1% Hypothekenregistrierungsgebühr (basierend auf dem Darlehensbetrag)

  • Immobilienbewertungsgebühr: AED 2.500-3.500

  • Bearbeitungsgebühren von Banken: ~0,5%-1% des Darlehensbetrags


6. Jährliche Wartungsgebühren

  • Von dem Entwickler oder Gebäudemanagement erhoben

  • Reicht von AED 10 bis AED 30+ pro Quadratfuß pro Jahr je nach Standort und Art der Immobilie

  • Umfasst Wartung, Reinigung, Sicherheit usw.


7. Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Die meisten Wohnimmobiliengeschäfte sind mehrwertsteuerfrei

  • Aber Gewerbeimmobilien und Off-Plan-Weiterverkäufe innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung können 5% MwSt beinhalten


Fazit

Obwohl Dubai keine wiederkehrende Grundsteuer bietet, sollten Investoren dennoch für einmalige Kosten wie DLD-Gebühren, Maklerprovisionen und Wartungsgebühren budgetieren. Insgesamt sind die Gesamtkosten für den Kauf und Besitz von Immobilien in Dubai immer noch weit niedriger als in großen Weltstädten – was es zu einer steuerlich effizienten Wahl für Immobilieninvestoren im Jahr 2025 macht.

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